Erbauseinandersetzung & Schenkung
Friedliche Einigung durch objektive Zahlen
Eine Erbschaft ist oft emotional belastend. Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, stellt sich die Frage nach dem gerechten Wert. Ob zur internen Aufteilung unter den Erben oder zur Vorlage beim Finanzamt – ein neutrales Gutachten ist unverzichtbar.
Wir bieten Ihnen eine unabhängige Wertermittlung, die als belastbare Grundlage für Schenkungsverträge, Erbauszahlungen oder die Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dient.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Das Finanzamt berechnet die Erbschaftsteuer oft nach einem standardisierten Massenverfahren. Dies führt häufig zu überhöhten Werten. Laut Erbschaftsteuergesetz (§ 198 ErbStG) haben Sie jedoch das Recht, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dies kann die Steuerlast oft um fünfstellige Beträge senken.
Pflichtteilsberechnung
Bestimmung des Immobilienwertes zur korrekten Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen.
Erbschaftsteuer
Nachweis eines niedrigeren Marktwerts gegenüber der oft überhöhten pauschalen Bewertung des Finanzamts.
Vorweggenommene Erbfolge
Bewertung im Rahmen von Schenkungen zur optimalen Nutzung steuerlicher Freibeträge.
Gerechtigkeit durch Transparenz
Wir helfen Erbengemeinschaften, Konflikte durch unparteiische Wertermittlung zu vermeiden.
Unverbindlich anfragen