Notarkosten beim Hauskauf / Wohnungskauf in Niedersachsen
Ein Immobilienkauf zieht verschiedene Nebenkosten nach sich. Neben der Grunderwerbsteuer und ggf. Maklergebühren sind die Notar- und Grundbuchkosten ein wesentlicher Faktor. In der Regel kalkuliert man hierfür etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises ein.
Was macht der Notar eigentlich?
Der Notar fungiert als neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer. Seine Aufgaben umfassen:
- Entwurf des Kaufvertrags nach den Wünschen beider Parteien.
- Beurkundung des Kaufvertrags (der Termin im Notarbüro).
- Einholung notwendiger Genehmigungen.
- Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Reservierung).
- Überwachung der Kaufpreiszahlung.
- Endgültige Umschreibung des Eigentums.
Beispielrechnung (Kaufpreis 300.000 €)
| Position | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | ca. 1.300 € |
| Auflassungsvormerkung (Grundbuch) | ca. 300 € |
| Beurkundung der Grundschuld (Bank) | ca. 550 € |
| Eintragung der Grundschuld | ca. 550 € |
| Eigentumsumschreibung | ca. 650 € |
| Gesamt (ca. 1,5% - 2,0%) | ca. 4.500 € - 6.000 € |
*Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach Einzelfall (z.B. Vorkaufsrechtsverzicht, Treuhandauftrag) variieren.
Warum sind die Gebühren überall gleich?
Die Gebühren des Notars sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Das bedeutet: Jeder Notar in Niedersachsen und ganz Deutschland berechnet für die gleiche Leistung exakt die gleiche Gebühr. Ein Preisvergleich zwischen Notaren ist daher nicht möglich.
Zusätzliche Kosten für Grundschulden
Wenn Sie den Kauf finanzieren, fallen zusätzliche Kosten für die Bestellung einer Grundschuld an. Diese dient der Bank als Sicherheit und muss ebenfalls notariell beurkundet werden.