Zugewinn & Eheauseinandersetzung
Wertermittlung bei Ehescheidung
Bei einer Scheidung muss oft der Zugewinn ermittelt werden, der während der Ehezeit entstanden ist. Hierzu ist der Wert der Immobilie zum Anfangsvermögen (Hochzeitstag) und zum Endvermögen (Zustellung des Scheidungsantrags) zu bestimmen.
Unsere Gutachten bieten eine unparteiische Grundlage für Anwälte und Gerichte, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu verkürzen und eine faire Basis für den Vermögensausgleich zu schaffen.
Die Stichtagsbewertung
Bei der Ehescheidung ist nicht nur der aktuelle Wert entscheidend. Oft müssen wir den Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) ermitteln, der Jahrzehnte zurückliegen kann. Wir verfügen über historische Marktdaten, um diese Bewertungen präzise und nachvollziehbar durchzuführen.
Warum ein neutrales Gutachten?
Im Familienrecht werden Immobilienwerte oft kontrovers diskutiert. Ein gemeinsamer Auftrag beider Ehepartner an einen unabhängigen Sachverständigen („Schiedsgutachten“) spart Zeit, Nerven und hohe Prozesskosten.
- Ermittlung des Verkehrswerts zu historischen Stichtagen.
- Berücksichtigung von Wertsteigerungen durch Modernisierung oder Marktentwicklung.
- Berücksichtigung von Belastungen im Grundbuch.
- Professionelle Präsentation für Anwälte und Familiengerichte.
Benötigen Sie eine Wertermittlung für eine Eheauseinandersetzung?
Wir beraten Sie diskret und professionell zu den notwendigen Stichtagsbewertungen.
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