Grund und Boden berechnen (AfA-Aufteilung)
Für Kapitalanleger ist die Aufteilung des Kaufpreises in Grundstücksanteil und Gebäudeanteil von enormer steuerlicher Bedeutung. Während Grund und Boden nicht abnutzbar sind, kann das Gebäude über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.
Warum die Kaufpreisaufteilung wichtig ist
Je höher der Gebäudeanteil im Verhältnis zum Grundstückswert ist, desto höher ist das jährliche Abschreibungsvolumen. Das Finanzamt prüft diese Aufteilung sehr genau und erkennt pauschale Angaben im Kaufvertrag oft nicht an, wenn sie deutlich von den Bodenrichtwerten abweichen.
Unsere Methode: Die 6 Schritte der Berechnung
1. Bodenwert ermitteln
Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem aktuellen Bodenrichtwert (BORIS-D).
2. Liegenschaftszins anwenden
Berücksichtigung des marktüblichen Zinssatzes für das jeweilige Objekt.
3. Gebäudewert ableiten
Ermittlung des Sachwertes oder Ertragswertes des Gebäudes.
4. Verhältnisbildung
Bestimmung des prozentualen Anteils von Gebäude zu Grund und Boden.
5. Kaufpreis-Split
Anwendung der Prozentsätze auf den tatsächlich gezahlten Gesamtkaufpreis.
6. Dokumentation
Erstellung eines schriftlichen Berichts zur plausiblen Vorlage beim Finanzamt.
Das Problem mit der Arbeitshilfe des BFH
Die Finanzverwaltung nutzt oft eine standardisierte Excel-Arbeitshilfe. Diese führt jedoch häufig zu einem überhöhten Grundstücksanteil, da regionale Besonderheiten und der tatsächliche Zustand des Gebäudes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ein individuelles Gutachten kann hier oft signifikante Steuervorteile sichern.
Unsere Lösung: Plausible Gutachten
Wir erstellen für Sie eine detaillierte und plausible Kaufpreisaufteilung, die den tatsächlichen Wertverhältnissen entspricht. Dabei berücksichtigen wir:
- Den aktuellen Bodenrichtwert unter Berücksichtigung von Größe und Erschließung.
- Die tatsächlichen Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich der Alterswertminderung.
- Modernisierungsgrade und energetischen Zustand.