Ratgeber

Nachbarrecht in Niedersachsen

Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Viele Konflikte entstehen aus Unkenntnis über die geltenden Regeln zu Grenzabständen, Einfriedungen oder Grenzbepflanzungen.

Wichtige Regelungen (NBauO 2025)

Die baulichen Abstände werden in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Grenzabstände (Abstandsflächen)

Grundsätzlich gilt: Gebäude müssen einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten, um Brandschutz und Belichtung zu gewährleisten.

  • Regelabstand: 0,4 x H (Gebäudehöhe), mindestens jedoch 3 Meter.
  • Vorbauten (Balkone/Dachüberstände): Dürfen bis zu 1,50 m in den Abstand hineinragen, wenn sie untergeordnet sind.

Grenzbebauung (Garagen & Nebenanlagen)

Garagen, Carports und kleine Abstellräume dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt auf die Grenze gebaut werden. Die Gesamtlänge an einer Grenze darf dabei meist 9 Meter nicht überschreiten.

Einfriedung und Bepflanzung

Wenn es um Zäune oder Hecken geht, ist das NNachbG (Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz) entscheidend:

  • Hecken bis 2 m Höhe: 0,50 m Abstand.
  • Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m plus die über 2 m hinausgehende Höhe.

Wertermittlungs-Hinweis

Verstöße gegen Abstandsflächen oder fehlende Baulasten können den Wiederverkaufswert einer Immobilie erheblich mindern und zu Rückbauanordnungen führen. Eine professionelle Prüfung ist vor jedem Immobilienkauf ratsam.

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