Leistungen

Steuerliche Immobilienbewertung

Bewertung von Immobilien für steuerliche Zwecke – anerkannt vom Finanzamt Osnabrück und deutschlandweit.

Immobilienbewertung für das Finanzamt

Bei Erbschaften und Schenkungen ist das Finanzamt auf eine korrekte Immobilienbewertung angewiesen. Ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann den steuerlichen Ansatz erheblich beeinflussen und Steuern sparen.

Unsere Gutachten werden vom Finanzamt anerkannt und entsprechen den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG).

Steuerliche Anlässe

Erbschaft & Nachlass
Schenkungen
Bedarfsbewertung nach BewG
Grunderwerbsteuer
Einkommensteuer (Vermietung)
Grundsteuer & AfA-Optimierung

Steuerberatung anfragen

Kostenlose Erstberatung zur steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie.

Katharinenstraße 111, 49078 Osnabrück
osnabrueck@lasarz.com

Steuern sparen mit dem richtigen Gutachten?

Wir beraten Sie kompetent und zertifiziert.

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