Leistungen
Steuerliche Immobilienbewertung
Bewertung von Immobilien für steuerliche Zwecke – anerkannt vom Finanzamt Osnabrück und deutschlandweit.
Immobilienbewertung für das Finanzamt
Bei Erbschaften und Schenkungen ist das Finanzamt auf eine korrekte Immobilienbewertung angewiesen. Ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kann den steuerlichen Ansatz erheblich beeinflussen und Steuern sparen.
Unsere Gutachten werden vom Finanzamt anerkannt und entsprechen den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG).
Steuerliche Anlässe
✓Erbschaft & Nachlass
✓Schenkungen
✓Bedarfsbewertung nach BewG
✓Grunderwerbsteuer
✓Einkommensteuer (Vermietung)
✓Grundsteuer & AfA-Optimierung
Steuerberatung anfragen
Kostenlose Erstberatung zur steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie.
Katharinenstraße 111, 49078 Osnabrück
osnabrueck@lasarz.com
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